D&O-Versicherung: Ein Muss für alle Führungskräfte

Ob Geschäftsführer, Manager oder Mitglied eines Vorstandes: Als Entscheidungsträger befindet man sich in einer Position mit hoher Verantwortung. Unabhängig von der Qualifikation und Kompetenz besteht bei allen Führungskräften stets das Risiko, eine Fehlentscheidung mit weitreichenden Folgen für das Unternehmen zu treffen. 

In solchen Fällen haften die Entscheidungsträger für die daraus entstandenen Schaden häufig mit ihrem Privatvermögen, was je nach Schwere und Höhe des Schadens den finanziellen Ruin bedeuten kann. Aus diesem Grund ist es als Führungskraft unverzichtbar, sich im Vorfeld mit einer D&O-Versicherung finanziell abzusichern. Worum es sich genau bei dieser Versicherungsart handelt, für wen sie geeignet ist, und weitere wichtige Punkte zu diesem Thema behandeln wir im nachfolgenden Artikel.

1. Was ist eine D&O-Versicherung?

Bei einer D&O-Versicherung (Director’s and Officer’s Liability Insurance) handelt es sich um eine Kombination aus einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung, die auf Personen in Führungspositionen abgestimmt ist. Sie schützt die versicherte Person im Schadensfall vor der Haftung mit ihrem Privatvermögen, wenn der Schaden aufgrund einer falschen Entscheidung oder Pflichtverletzung einer Führungskraft entstanden ist. Anders als die gewöhnliche Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gilt diese Versicherungsart, wie bereits aus dem Namen zu entnehmen ist, nicht für alle Mitarbeiter eines Unternehmens, sondern lediglich für jene in Führungspositionen, weshalb sie meistens auch höhere Deckungssummen beinhaltet. In der Regel wird die D&O-Versicherung von dem Unternehmen abgeschlossen und nicht von der versicherten Person (dem Geschäftsführer) selbst.

Als Manager mit Entscheidungsverantwortung ist man vielen Risiken ausgesetzt, da eine Fehlentscheidung zu einer theoretisch unbegrenzten Haftung mit dem gesamten Privatvermögen führen kann. Außerdem besteht die Gefahr, dass der Fehler eines Vorstandsmitglieds Auswirkungen auf die restlichen Organe des Vorstandes haben kann, da bei Führungskräften eine gesamtschuldnerische Haftung besteht. Die D&O-Versicherung greift sowohl bei Fällen innerhalb des Unternehmens als auch bei Ansprüchen Dritter von außerhalb. Mögliche Schadensfälle finden Sie hier.

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2. Für wen ist die D&O-Versicherung geeignet?

Bei einer Führungsposition denken viele zunächst an einen Manager eines millionenschweren Konzerns. Dies ist jedoch nur eines von vielen Beispielen einer Führungskraft. Selbst in mittelständigen Unternehmen und kleinen Vereinen oder Stiftungen bedarf es eines Geschäftsführers bzw. eines Vorstandes. Je nach Größe der Gesellschaft sollte eine ausreichend hohe Versicherungssumme gewählt werden, mit der die Entscheidungsträger umfassend abgesichert sind.

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Beispiele von Führungspositionen:

3. Diese Leistungen bietet die D&O-Versicherung:

  • Vermögensschäden, wenn diese durch eine versicherte Tätigkeit einer Führungskraft entstanden sind (es darf sich nicht um vorsätzliches Handeln oder eine wissentliche Pflichtverletzung handeln)
  • Personen- und Sachschäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
  • sämtliche Kosten für Anwälte bei Rechtsstreitigkeiten dank der Rechtsschutzfunktion
Die Grafik zeigt die Verteilung-der-Fuehrungskraefte-nach-Altersgruppen
Quelle: CRIF GmbH (2018)
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4. Wir beraten Sie gerne!

Neben der hohen Verantwortung, die man als Geschäftsführer gegenüber dem eigenen Unternehmen und seinen Mitarbeitern trägt, ist man in einer Führungsposition auch persönlichen Risiken ausgesetzt. Damit Sie als Manager aufgrund einer Fehlentscheidung nicht Ihr gesamtes Privatkapital gefährden, ist der Abschluss einer D&O-Versicherung unverzichtbar.

Dank unserer langjährigen Erfahrung als unabhängiger Versicherungsmakler konnten wir bereits vielen unserer Kunden in einer Führungsposition eine hervorragende Versicherungslösung vermitteln. Wenn auch Sie auf der Suche nach der passenden D&O-Versicherung sind, können Sie gerne unseren kostenlosen und unverbindlichen Beratungsservice in Anspruch nehmen. Kontaktieren Sie uns hierfür gerne telefonisch oder via E-Mail!

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