D&O Versicherung: Leistungen und Wissenswertes vor dem Abschluss des Vertrags

Wenn Sie in einem Unternehmen als Führungskraft tätig sind, tragen Sie eine hohe Verantwortung für Ihre Mitarbeiter. Denn falls Sie eine Fehlentscheidung treffen, können Sie mit ihrem privaten Vermögen haftbar gemacht werden. Deshalb ist für Personen in Führungspositionen der Abschluss einer D&O-Versicherung essenziell.

Doch worum handelt es sich bei dieser Versicherungsart genau? In diesem Blogeintrag fassen wir Ihnen die wichtigsten Leistungen einer D&O-Versicherung zusammen und erläutern, was Sie als Versicherungsnehmer beachten sollten.

1. Diese Leistungen beinhaltet die D&O-Versicherung:

Die Leistungen in der D&O-Versicherung beziehen sich hauptsächlich auf Tätigkeiten der versicherten Person (Organe des Vorstandes, Geschäftsführer etc.) im Bereich Beratung und Management. In den nachfolgenden Abschnitten finden Sie die wichtigsten Leistungen, die im Versicherungsschutz enthalten sind.

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1.1 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Falsche Entscheidungen zu treffen ist etwas komplett Menschliches und Unvermeidbares – dies gilt auch im beruflichen Leben! Jedoch befindet man sich als Geschäftsführer in einer Position, in der Fehlentscheidungen schnell zu kostenintensiven Schäden und Reputationsverlust führen können. Die D&O-Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Konsequenzen, die im Rahmen von Fehlern einer Führungskraft entstehen. 

Ansprüche im Unternehmen (Innenhaftung)

Schadensersatzansprüche Dritter (Außenhaftung)

Schadensersatz- ansprüche Dritter (Außenhaftung)

Im Schadensfall übernimmt die D&O-Versicherung auch für einen vertraglich festgelegten Zeitraum Gehaltsfortzahlungen, die oft einen hohen Anteil der Festvergütung der versicherten Person entsprechen.

Außerdem ist in vielen Tarifen eine Rückwärtsversicherung enthalten, mit der auch Fehlentscheidungen, die vor Vertragsabschluss getroffen wurden, gedeckt sind. Hierbei spielt es eine wichtige Rolle, ob in der Versicherungspolice das Claims-Made-Prinzip oder das Verstoßprinzip gilt.

Das Claims-Made und das Verstoßungsprinzip

Das Claims-Made-Prinzip besagt, dass die Anspruchserhebung eines versicherten Schadenfalles innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgen muss und erst durch die Geltendmachung gegenüber der Führungskraft wirksam wird. Dies schließt auch Schadensursachen ein, die vor der Versicherungslaufzeit vorlagen, sofern sie vor Vertragsabschluss der versicherten Person nicht bekannt waren.

Beim Verstoßprinzip hingegen ist nicht die Geltendmachung der Haftpflichtansprüche ausschlaggebend, sondern bereits die Pflichtverletzung, die als Zeitpunkt des Schadenseintritts definiert wird. In der Praxis findet jedoch in den meisten D&O-Versicherungen das Claims-Made-Prinzip Anwendung.

Je nach Bedarf und Notwendigkeit können die Basistarife einer D&O-Versicherung um Zusatzbausteine erweitert werden, um den Bedürfnissen und der individuellen Situation des Versicherungsnehmers gerecht zu werden. Auch hier existieren je nach Anbieter verschiedene Zusatzoptionen wie die Kostenübernahme bei Konfliktmanagern oder Gerichtsverfahren, um ein paar Beispiele zu nennen.

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1.2 Rechtsschutzversicherung

1.2 Rechtsschutz -versicherung

Mithilfe des Rechtsschutzes, der in der D&O-Versicherung enthalten ist, können unberechtigte Ansprüche zugunsten der versicherten Person abgewehrt werden. Sollte es dennoch zu einem Rechtsstreit kommen, so werden folgende Kosten übernommen:

Viele Versicherer bieten zudem die Option der freien Anwaltswahl und bei Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben, sind Manager auch bei Rechtsstreitigkeiten im Ausland geschützt.

Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei Rechtsstreiten gerichtlicher und außergerichtlicher Art, Strafverfahren etc. Dank der Nachmeldefrist besteht der Schutz auch in der Regel bis zu mehrere Jahre nach Vertragsende.

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2. Dies sollte der Versicherungsnehmer bei einer D&O-Versicherung beachten:

Vor dem Abschluss einer D&O-Versicherung sollten Sie sich als Versicherungsnehmer die nachfolgenden Aspekte vor Augen führen, damit Sie schließlich den Versicherungstarif mit den besten Konditionen wählen. Für eine individuelle und professionelle Beratung rund um den Vertragsschluss stehen wir Ihnen als unabhängiger Versicherungsmakler gerne zur Verfügung!

2.1 Nachmeldefristen

Es kommt häufig vor, dass sich die Konsequenzen einer Fehlentscheidung erst nach mehreren Jahren bemerkbar machen. Aus diesem Grund ist eine Nachmeldefrist in der D&O-Versicherung unverzichtbar. Die Länge der Nachmeldefrist kann sich dabei je nach Anbieter und Tarif unterscheiden.

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2.2 Wahl der richtigen Deckungssumme

In Hinblick auf die Deckungssumme existiert kein Betrag, welcher pauschal als idealer Wert für alle Manager zu nennen ist. Vielmehr kommt es auf eine Vielzahl von Faktoren an, um die Versicherungssumme zu bestimmen:

Aus diesem Grund raten wir Ihnen, sich vor Vertragsabschluss von einem unabhängigen Versicherungsmakler über die Höhe der Deckungssumme beraten zu lassen.

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2.3 Selbstbehalt

Einige Versicherer verlangen im Schadensfall einen Selbstbehalt für versicherte Personen in Führungspositionen. Die genaue Höhe der Selbstbeteiligung unterscheidet sich dabei von Anbieter zu Anbieter. Oft werden 10 % der Schadenshöhe als Minimum und das 1,5-fache des Jahresgehalts als Maximum für den Selbstbehalt verlangt.

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2.4 Wann leistet die D&O-Versicherung nicht?

Da es sich bei einer D&O-Versicherung um eine Absicherung gegen Vermögensschäden bei Führungskräften handelt, leistet sie nicht bei Sach- und Personenschäden. Außerdem sind im Schadenfall nur die versicherten Personen geschützt, jedoch nicht das Unternehmen selbst.

Unter Vermögensschäden versteht man in der Regel finanzielle Schäden, die weder die Verletzung oder Tötung eines Menschen (Personenschäden) noch die Beschädigung oder Zerstörung von Sachen (Sachschäden) beinhalten.

Selbstverständlich greift der Versicherungsschutz nicht, wenn der Schaden aufgrund einer vorsätzlichen Pflichtverletzung verursacht wurde. Dies gilt auch für Schäden, die auf eine mangelnde Qualifikation des Organmitglieds zurückzuführen sind. Damit die Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgen kann, ist es außerdem notwendig, dass nach Eintritt des Schadenfalles den vertraglich festgelegten Obliegenheiten nachgekommen wird. Weiterhin werden Strafen und Bußgelder ebenfalls nicht von der D&O-Versicherung übernommen.

Die D&O-Versicherung leistet grundsätzlich auch bei Schadenfällen im Ausland. Allerdings sollte beachtet werden, dass für einige Länder – insbesondere für die USA – Sonderregelungen gelten.

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3. Sie benötigen Hilfe auf der Suche nach Ihrer D&O-Versicherung?

Jeden Tag ist man als Organ eines Vorstandes dem Risiko ausgesetzt, eine falsche Entscheidung mit weitreichenden Folgen für das gesamte Unternehmen zu treffen. Sollte solch ein Fall eintreten, ist es für das private Vermögen und die Reputation der Führungskraft entscheidend, ob eine finanzielle Absicherung in Form einer D&O-Versicherung vorliegt.

Dieses Thema kann insbesondere für Laien auf dem Gebiet Versicherungen ziemlich komplex sein, weshalb wir es uns zur Aufgabe gemacht haben, Interessenten einer D&O-Versicherung bei der Antragsstellung zu unterstützen. Für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch können Sie uns daher gerne via Telefon oder E-Mail kontaktieren!

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