Schadensbeispiele in der D&O-Versicherung

Eine D&O-Versicherung ist ein Muss für Manager, Geschäftsführer und weitere Organe eines Vorstandes, um bei Schadensersatzansprüchen finanziell abgesichert zu sein. Sowohl für Vorstände von großen als auch kleinen und mittelständigen Unternehmen ist diese Art der Vermögenshaftpflichtversicherung sinnvoll, da jedem im Unternehmen oder auch im Verein ein Fehler bei Entscheidungsprozessen unterlaufen kann. Einige konkrete Beispiele für Schadensfälle haben wir für Sie im nachfolgenden Artikel zusammengefasst.

1. Deshalb ist eine D&O-Versicherung so wichtig

Mit einer D&O-Versicherung erhalten Sie als Führungskraft eine Kombination aus einer Vermögenshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung, die Sie gegen Ansprüche sowohl innerhalb Ihres Unternehmens als auch Dritter schützt, sofern sie nicht vorsätzlich aus einer Fehlentscheidung bzw. Pflichtverletzung hervorgegangen sind. Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen in einer D&O-Versicherung haben wir Ihnen in unserem Artikel Leistungen aufgeführt.

Jedes Schadensereignis ist individuell, da sich die Sachlage und genauen Umstände von Fall zu Fall unterscheiden. Aus diesem Grund existieren theoretisch unendlich viele Schadenbeispiele, die natürlich allesamt in diesem Artikel nicht erwähnt werden können. Allerdings existieren Schadensfälle, die sich untereinander stark ähneln und häufiger in der Praxis anzutreffen sind.

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2. Innenhaftung: Schadenbeispiele innerhalb des Unternehmens

Entsteht innerhalb des Unternehmens ein Schadensersatzanspruch, der auf eine Pflichtverletzung einer Führungskraft zurückzuführen ist, so ist die Rede von einer Innenhaftung. Folgende Beispiele sind typisch für Schadensfälle im Innenverhältnis:

Beispiele von Schadensfällen:

  • Die Führungskraft vergisst die Bonitätsprüfung bei einem neuen Kunden, der nicht in der Lage ist, seine Rechnung zu bezahlen
  • Der Geschäftsführer lässt eine neue EDV-Anlage installieren, bei der im Nachhinein kostenintensive Nachbesserungen notwendig sind
  • Der Manager lässt bereits verjährte Forderungen begleichen bzw. versehentlich berechtige Forderungen verjähren
  • Der Betrieb wird stillgelegt, da die behördlichen Brandschutzauflagen nicht eingehalten wurden
  • Das Unternehmen erleidet einen Hacker-Angriff, da der Geschäftsführer kein geeignetes IT-Schutzkonzept durchgesetzt hat
  • Der Vorstand trifft mit mangelndem Eigenwissen Fehlentscheidungen, ohne sich einen externen, professionellen Rat einzuholen
  • Wichtige Fristen (z. B. zur Kündigung eines Mietvertrages) werden versäumt
  • Eine neue Filiale (an einem anderen Standort) wird ohne vorangegangene Prüfung der Wirtschaftlichkeit eröffnet
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3. Außenhaftung: Schadensersatzansprüche von Dritten

3. Außenhaftung: Schadensersatz-ansprüche von Dritten

Bei der Außenhaftung von Organmitgliedern handelt es sich um Schadensersatzansprüche Dritter wie z. B. Lieferanten, Kunden, Behörden oder Banken. Auch hier existiert eine Vielzahl denkbarer Schadensszenarien, wovon wir einige unten aufgelistet haben

Beispiele von Schadensfällen:

  • Die Führungskraft hat einen Kredit von einer Bank aufgenommen, die das Unternehmen nicht zurückzahlen kann
  • Der Vorstand hat keine Steuern und Abgaben gezahlt
  • Einbehaltene Sozialversicherungsbeiträge werden nicht rechtzeitig abgeführt
  • Der Geschäftsführer versäumt bei Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen und muss die Überschuldung aus eigener Tasche zahlen
  • Die vertraglichen Pflichten zwischen dem Organ und den Geschäftspartnern werden verletzt
  • Es wird seitens der Geschäftsführung gegen Zollbestimmungen verstoßen
  • Der Manager verstößt gegen Wettbewerbs- und Markenrechte
  • Es liegen Publizitätspflichtverletzungen bei Kapitalbeschaffungsmaßnahmen vor
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4. Beratung gewünscht? Wir sind für Sie da!

Als Geschäftsführer oder leitender Angestellter ist eine umfassende D&O-Versicherung essenziell, um persönlich im Falle einer Fehlentscheidung vor dem finanziellen Ruin geschützt zu sein. Auf dem Versicherungsmarkt gibt es jedoch eine große Bandbreite an Anbietern und Tarifen, weshalb eine individuelle Beratung vor Vertragsabschluss äußerst ratsam ist.

Wir als unabhängiger Versicherungsmakler konnten dank unserer langjährigen Praxiserfahrung bereits vielen unserer Kunden die optimale Versicherungslösung vermitteln. Für ein professionelles Beratungsgespräch, das komplett unverbindlich und kostenlos ist, stehen wir Ihnen gerne telefonisch und via E-Mail zur Verfügung!

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