D&O-Versicherung: Die häufigsten Fragen und Antworten

Das Thema D&O-Versicherung ist sehr umfangreich und enthält einige Aspekte, die insbesondere Interessenten vor Vertragsabschluss beachten sollten. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich vor Vertragsabschluss umfassend zu informieren. Die häufigsten Fragen rund um diese Versicherungsart haben wir im Nachfolgenden in unserem FAQ kurz, aber präzise für Sie beantwortet.

Die wichtigsten Fragen und die passenden Antworten:

Der Begriff D&O stammt aus dem Englischen (Director’s and Officer’s Liability Insurance) und bezeichnet eine Versicherungsart, die sich auf Führungskräfte eines Unternehmens oder Vereins spezialisiert hat. Diese schützt die versicherte Person davor, im Falle einer Fehlentscheidung mit ihrem Privatvermögen zu haften und kann sie somit je nach Schwere des entstandenen Schadens vor dem finanziellen Ruin bewahren.

Da jedes Versicherungsunternehmen ihre eigenen Konditionen bestimmen kann und zusätzlich die Ausgangslage bei jedem Kunden individuell ist, kann nicht pauschal eine Versicherungsprämie genannt werden, die für alle Versicherungsnehmer gilt. Bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages spielen insbesondere die Versicherungssumme, die Anzahl der Mandate sowie die Größe und Branche des Unternehmens eine wichtige Rolle. Daneben existieren weitere Faktoren wie beispielsweise die Höhe der Selbstbeteiligung, die sich auf die Prämie auswirken.

Die D&O-Versicherung deckt Vermögensschäden ab, die durch Pflichtverletzungen bei einer versicherten Tätigkeit eines Organmitglieds verursacht wurden. Da es sich bei der D&O-Versicherung um eine Kombination aus einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und einer Rechtsschutzversicherung handelt, ist ein breites Spektrum an Versicherungsleistungen sowohl im Bereich der Innenhaftung als auch der Außenhaftung abgedeckt. Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen [Link] und konkrete Schadenbeispiele [Link] haben wir in unseren Artikeln auf unserer Webseite für Sie aufgeführt.

In einem Unternehmen oder Verein ist eine D&O-Versicherung für jedes Organmitglied eine unverzichtbare Absicherung. Oft wird bei kleinen und mittelständigen Unternehmen die Gefahr eines Schadenfalles stark unterschätzt, weshalb wir jeder Führungskraft einen Versicherungsabschluss ans Herz legen. Ob Manager, Prokurist, CEO oder Mitglied eines Aufsichts- oder Verwaltungsrates: Mit einer D&O-Versicherung sind Sie stets auf der sicheren Seite!

Prinzipiell sind Sach- und Personenschäden nicht abgedeckt, da die D&O-Versicherung lediglich bei Vermögensschäden leistet. Darüber hinaus sind wie in jeder anderen Versicherungsart selbstverständlich Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden, nicht vom Versicherungsschutz gedeckt. Weiterhin kann ein Verstoß gegen die vertraglichen Obliegenheiten sowie das Tätigen von nicht wahrheitsgemäßen Angaben im Versicherungsantrag zu einer Leistungskürzung oder gar -verweigerung führen.

Ähnlich wie bei der Versicherungsprämie existiert auch bei der Deckungssumme kein allgemeiner Wert, der für alle Personen in einer Führungsposition die beste Wahl ist. Auch hier kommt es auf eine Vielzahl von Faktoren wie der Unternehmensgröße und dem Geschäftszweig sowie die Anzahl der versicherten Personen an. Mithilfe eines persönlichen Beratungsgespräches sind wir in der Lage, auf die individuelle Situation unserer Kunden einzugehen und somit die ideale Deckungssumme für sie zu bestimmen.

Die D&O-Versicherung wird stets vom Unternehmen und nicht von der Führungskraft selbst abgeschlossen und bezahlt. Die Versicherungskosten können daher seitens des Unternehmens steuerlich als betriebliche Ausgaben geltend gemacht werden.

Der Versicherungsnehmer ist die Partei, welche die Versicherung abschließt und bezahlt: in diesem Fall das Unternehmen. Bei der versicherten Person hingegen handelt es sich um das Organmitglied.

Wichtig sind vor allem der Leistungsumfang sowie die Ausschlüsse in einer D&O-Versicherung. Ebenso relevant ist die Wahl der richtigen Versicherungssumme sowie eines Versicherungsunternehmens, welches das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für Sie im Speziellen bietet. Daher empfehlen wir vor Vertragsabschluss eine professionelle Beratung bei einem unabhängigen Versicherungsmakler, damit Ihnen schließlich von allen Angeboten auf dem Versicherungsmarkt das für Sie beste übermittelt werden kann.

Als Versicherungsfall wird das Ereignis definiert, dessen Folgen den Versicherer dazu verpflichten zu leisten. Wann genau ein Versicherungsfall eintritt, ist in der Police des Versicherungsvertrages festgelegt und kann daher von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen variieren. Hierbei ist es besonders wichtig darauf zu achten, dass in der Versicherungsfalldefinition alle relevanten Faktoren abgedeckt sind und möglichst keine Lücken vorliegen.

Anders als beim direkten Vorsatz, der in jedem Fall zur Verweigerung der Versicherungsleistung führt, ist die Situation bei Schäden, die durch Fahrlässigkeit verursacht worden, nicht ganz eindeutig. Auch hier spielt die Versicherungspolice eine wichtige Rolle, in der die Ausschlüsse genau definiert sind und sich je nach Anbieter unterscheiden können. So existieren beispielsweise Versicherungstarife, bei denen Fälle von einfacher Fahrlässigkeit versichert sind. Allerdings ist es in der Praxis oft schwierig festzustellen, ob es sich um eine einfache oder grobe Fahrlässigkeit handelt, denn Letzteres wird häufig nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt.

Viele Unternehmen sehen in der D&O-Versicherung eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vor. Die Höhe des Selbstbehaltes kann sich dabei je nach Versicherer unterscheiden, aber sie bewegt sich meistens zwischen mindestens 10 % der Schadenshöhe und maximal dem 1,5-fachen Jahresgehalt der Führungskraft. Ein hoher Selbstbehalt bietet unter anderem den Vorteil, dass er die Versicherungsprämie stark senkt.

Viele D&O-Versicherungen bieten die Option der Eigenschadenabdeckung im Rahmen der Innenhaftung an. In bestimmten Fällen, bei denen das Unternehmen einen Schaden erleidet, aber kein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Organmitglied hat, greift beispielsweise die Eigenschadendeckung der D&O-Versicherung. Allerdings gilt es bei dieser Klausel zu beachten, dass die Versicherung die Leistung kürzen kann, wenn die versicherte Person Anteile an dem Unternehmen hält.

Diese Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten, da es immer auf die Versicherungspolice im Einzelfall ankommt. So können je nach Versicherer und Schadensfall Bußgelder übernommen werden, wenn diese z. B. aus Fahrlässigkeit entstanden sind. Manche Versicherer berufen sich bei der Schadenbearbeitung von Geldstrafen auf die Sittenwidrigkeit gemäß den Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und lehnen eine Übernahme somit prinzipiell ab.

Es besteht in Unternehmen stets das Risiko, dass Fehlentscheidungen eines Organmitgliedes eine Insolvenzbeantragung zur Folge haben können. Die finanziellen Schäden, die durch eine Insolvenz entstehen, werden in der Regel von der D&O-Versicherung übernommen, sodass der Geschäftsführer nicht mit seinem Privatvermögen haften muss.

Mit der sogenannten Nachmeldefrist besteht bei der D&O-Versicherung auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit Versicherungsschutz. Eine wichtige Bedingung hierfür ist allerdings, dass die Ursache des Schadens bereits während des Versicherungszeitraumes entstanden ist. Die Dauer der Nachmeldefrist kann jeder Anbieter jedoch im Genauen selbst festlegen.

Das Prinzip der Anspruchserhebung (Claims Made) in der Versicherung besagt, dass für einen versicherten Schadenanspruch die Meldung innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgen muss und erst durch die Mitteilung an die Versicherungsgesellschaft wirksam wird. Dies bedeutet, dass selbst Schäden, die vor Beginn des Versicherungsvertrags aufgetreten sind, aber der versicherten Person zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt waren, dennoch in den Versicherungsschutz einbezogen werden können.

Während die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Schutz bei Fehlern bietet, die bei alltäglichen betrieblichen Tätigkeiten aller Mitarbeiter entstehen können, sorgt die D&O-Versicherung für eine Absicherung im Bereich der Geschäftsleitung, damit Organmitglieder nicht mit ihrem privaten Vermögen haften. Beide Versicherungsarten sind daher in Kombination für Unternehmen zu empfehlen, um den bestmöglichen Schutz zu erhalten.

Die D&O-Versicherung ist dafür zuständig, versicherte Personen aufgrund Ihrer Fehlentscheidungen in Führungspositionen vor einer Haftung mit ihrem Privatvermögen zu schützen. Die E&O-Versicherung (Error and Omissions) bietet Versicherungsschutz bei Schäden, die aufgrund von Fehlern in der Berufsausübung verursacht wurden und stellt somit eine Art der Berufshaftpflichtversicherung dar.

Wir sind für Ihre Fragen rund um das Thema D&O-Versicherung da!

Da der Themenbereich D&O-Versicherung sehr vielschichtig und komplex ist, können Laien in diesem Gebiet schnell überfordert sein. Wir haben es uns als unabhängiger Versicherungsmakler daher zur Aufgabe gemacht, unseren Kunden auf Augenhöhe zu beraten, damit sie am Ende den Versicherungsvertrag abschließen, der das ideale Preis-Leistungs-Verhältnis für sie bietet.

Falls auch Sie unseren kostenlosen und unverbindlichen Service in Anspruch nehmen möchten, können Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren!

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